Geschrieben HGV Kühlungsborn

Öffnungszeitengesetz und Bäderverkaufsverordnung 2025

Das Ladenöffnungszeitengesetz wurde im Februar 2024 vom Öffnungszeitengesetz abgelöst. Seit März 2025 ist nun „endlich“ eine neue Bäderverkaufsverordnung veröffentlicht worden. Diese ermöglicht Orten mit besonderem touristischem Aufkommen, wie Kühlungsborn, besondere Ladenöffnungszeiten.

In der Zeit vom 15.03. bis 31.10. sowie nun auch vom 17.12. bis 08.01. dürfen die Geschäfte sonntags und feiertags in der Zeit von 11:30 Uhr bis 19:00 Uhr für maximal 6 Stunden ihre  öffnen.

folgende Ausnahmen sind zu beachten:

  • Karfreitag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag bleiben alle Geschäfte geschlossen.
  • Am Ostersonntag darf von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet werden.
  • Am 1. Mai können lediglich Inhaber sowie deren Familienangehörige (keine Angestellten) das eigene Geschäft in der Zeit von 11:30 Uhr bis 19:00 Uhr für maximal 6 Stunden öffnen.

Die Gesetze können hier eingesehen werden:
Öffnungszeitengesetz vom 10.01.2024

Öffnungszeitenverordnung (Bäderverkaufsordnung) vom 28.02.2025

 

Wir hoffen auf eine lange Beständigkeit dieser Verordnung um Planungssicherheit für die Unternehmen zu sichern. Aktuell ist eine Klage von ver.di beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, mit dem Ziel die Verordnung für unwirksam erklären zu lassen. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis dies führt.

Wir bleiben stets im Kontakt mit der IHK und dem Ministerium um für Chancengleichheit gegenüber den Nachbarländern und euren Interessen einzustehen, sowie euch über evtl. Änderungen rechtzeitig informieren zu können.